- Beschreibung
Natürlich wurde das in der DDR ganz genau geregelt und so gab es für die NVA ergänzende Festlegungen, die gemäß StVO lautete: Die Verkehrsregler bzw. Regulierer der NVA sind zur Verkehrsregelung ermächtigte Personen gemäß § 1 StVO. Sie werden dazu gesondert ausgebildet und bestätigt. Den durch sie erhobenen Forderungen haben alle Verkehrsteilnehmer nachzukommen. Andere Armeeangehörige sind zur Verkehrsregelung nicht berechtigt."
Maßstab | |
1:87 ( H0 ) | |
Hersteller | |
Busch | |
Produktart | |
Modellautos |